Wöchentliches Taschengeld (bis 9 Jahre)
Alter | Minimum | Maximum |
---|---|---|
unter 6 Jahren | - | 0,50 € |
6–7 Jahre | 1,50 € | 2,00 € |
8–9 Jahre | 2,00 € | 2,50 € |
Monatliches Taschengeld (10-15 Jahre)
Alter | Betrag |
---|---|
10 Jahre | 12,50 € |
11 Jahre | 15,00 € |
12 Jahre | 17,50 € |
13 Jahre | 20,00 € |
14 Jahre | 22,50 € |
15 Jahre | 25,50 € |
Für Jugendliche ab 16 Jahre, die wegen Schulausbildung oder Arbeitslosigkeit noch von den Eltern abhängig sind
Alter | Betrag |
---|---|
16 Jahre | 30,50 € |
17 Jahre | 41,00 € |
18 Jahre | 61,00 € |
Grundsätzliches zum Taschengeld:
Rein rechtlich gesehen gibt es keinerlei Rechtsansprüche des Jugendlichen auf Taschengeld und somit auch keine Verpflichtung für die Eltern Taschengeld zu zahlen.
Oft wird vom "Taschengeld-Paragraphen" gesprochen - den gibt es in diesem Sinne nicht. Es gibt wohl einen Paragraphen (§ 110 BGB), der sich mit Taschengeld als solches befasst. Dieser bezieht sich aber nur auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen in Bezug auf (Kauf-) Verträge. Grundsätzlich werden solche Verträge von Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam, wenn sie die finanziellen Verpflichtungen mit dem Taschengeld erfüllt haben. Im Regelfall ist das ein Kauf von kleineren Gütern in Geschäften.
ACHTUNG: In diesem Paragraphen steht aber nicht, dass Kindern/Jugendlichen Taschengeld zusteht.
Der Gesetzgeber möchte also die Eltern nicht dazu "verdonnern" Taschengeld zu zahlen, hält es aber durchaus für wünschens- und empfehlenswert, dass Taschengeld gezahlt wird. Oben stehende Tabelle ist eine Orientierungshilfe, aber auch hier gilt letztendlich die elterliche Selbstbestimmung in Abhängigkeit zu den wirtschaftlichen Verhältnissen jeder einzelnen Familie.