(Stand 05/2026)
 
1. Präambel
Aufgabe der Jugendberatung Mobilé ist es, die individuelle Entwicklung junger Menschen im Alter von 6-27 Jahren zu fördern. Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden (§ 11 SGB VIII)
Ziel ist es, einen attraktiven Lebensraum für junge Leute zu schaffen, in dem sie sich wohl fühlen und ernst genommen werden. Hinzu kommt die Gestaltung eines stadtteilorientierten Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und Beratungsangebots, das sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert.
Erftstadt ist eine Flächengemeinde mit ca. 51.000 Einwohner:innen, ca. 20 Kilometer südwestlich von Köln. Insgesamt 16 Ortsteile zwischen 300 und 13.000 Einwohnern liegen zwischen 2 und 9 Kilometern auseinander. Da kommerzielle Freizeitangebote für Jugendliche nicht vorhanden sind, es nur ein größeres kommunales Jugendzentrum sowie zwei Jugendtreffs auf drei Ortsteile verteilt gibt und auch keine Einrichtungen freier Träger vorhanden sind, verbringen viele Jugendliche einen großen Teil ihrer Freizeit auf der Straße. Sie treffen sich an informellen Treffpunkten in ihren Cliquen, um miteinander zu reden, gemeinsam irgendwohin zu fahren, oder einfach "abzuhängen".
Ausgehend von der Tatsache, dass das Jugendzentrum Köttingen, das Jugendcafé Lechenich und der sozio-interkulturelle Jugendtreff Liblar immer nur einen regional begrenzten Teil von Besuchenden erreichen und dass ggf. ein bestimmter Besuchendenkreis andere potentielle Besuchendengruppen gänzlich ausschließt, versucht die Jugendberatung Mobilé, durch die wöchentliche aufsuchende Jugendarbeit, auch Ansprechpartner:in für all die Jugendlichen eines Stadtteils zu sein, die über die Jugendeinrichtungen nicht erreicht werden können.
Setzt Freizeitarbeit in Jugendhäusern die "Komm-Struktur" voraus, geht Mobilé verstärkt von der "Geh-Struktur" aus.
Während die Jugendtreffs den "Raum" für Freizeitarbeit verortet, geht Mobilé von einem erweiterten Raumbegriff aus und bezieht in seine Arbeit neben der Einrichtung selbst auch die informellen Jugendtreffs wie den Parks, Grillhütten, Schulhöfe und andere öffentliche Plätze mit ein. Mobilé unterstützt die Raum(wieder)-Aneignungsprozesse der Jugendlichen und macht sie zum konzeptionellen Teil seiner Arbeit.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen und Verbänden. Während "teure" offene Jugendhausarbeit einer "billigen" Jugendverbandsarbeit oftmals unversöhnlich gegenübersteht, begreift sich Mobilé als Mittler zwischen Jugendlichen und Verbänden, als Teil einer gesamtstädtischen Jugendarbeit.
Offene Kinder-und Jugendarbeit muss sich immer wieder neu den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen anpassen, indem sie auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert. Die Herausforderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit besteht darin, die Konzepte und die Praxis weiterzuentwickeln. Die vorliegende Konzeption bildet die Grundlage für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt. Gesellschaftliche und gesetzliche Veränderungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit machen eine regelmäßige Überprüfung der konzeptionellen Grundlagen erforderlich. 
Als momentane gesellschaftliche Veränderungen sind hier u. a. zu nennen:
- Wachsende Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsdefizite,
- Veränderungen innerhalb der Familienstrukturen, z.B. alleinerziehend, „Patchwork“, Vollzeitberufstätige, Tagesfamilien, etc.,
- Bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, sowie daraus resultierende eingeschränkte Beschäftigungsperspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten,
- Armutsproblematiken, sowie damit verbundene fehlende Verwirklichungschancen,
- Ausbau von Ganztagsschulen,
- Integration/ Inklusion von jungen Asylbegehrenden und Menschen mit Behinderung,
- zunehmende mediale Lebenswelten und „virtuelle Räume“.
 
 
2. Gesetzliche Grundlagen 
Gesetzliche Grundlage der vorliegenden Konzeption ist das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), das fest verankert ist im SGB VIII, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) sowie das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Weitere Arbeitsgrundlage ist der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt.
 
 
2.1 Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) – SGB VIII
Grundsätzlich hat „jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Neben den Eltern soll auch die Jugendhilfe nach ihren Möglichkeiten dazu beitragen, dieses Recht zu verwirklichen (vgl. § 1 Abs. 3 SGB VIII). Eine Verknüpfung des Rechts auf Förderung und Erziehung der Minderjährigen mit dem Handlungsauftrag der Jugendhilfe findet so durch § 1 Abs. 1, 3 SGB VIII statt. Adressaten dieses Gesetzes sind alle jungen Menschen bis 27 Jahre (vgl. § 7 SGB VIII). 
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der inhaltlichen Arbeit in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit basiert auf § 9 Nr. 3 SGB VIII: „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind… die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern, die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen.“. § 11 KJHG beschreibt die schwerpunktmäßigen Inhalte der Jugendarbeit, die sich an den Bedürfnissen und Interessen junger Menschen orientieren und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden sollen. Ziele dieser Inhalte sind dabei, den jungen Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und ihn zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen, dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. (vgl. § 11 Abs. 1 SGB VIII). 
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit, 
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung“ (§ 11 Abs. 3 SGB VIII). 
Diese Schwerpunkte der Jugendarbeit dürfen nicht als endgültig feststehend betrachtet werden. Sie stellen lediglich den Mindestumfang der Jugendarbeit dar und müssen weiterentwickelt und fortgeschrieben werden.
Die Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der kommunalen Jugendhilfe. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Bundes- und NRW-Landesgesetz. Demnach ist (Offene) Kinder- und Jugendarbeit ohne jeden juristischen Zweifel eine Pflichtaufgabe der Kommunen.
Gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII ist ein angemessener Anteil der für die Jugendhilfe aufgewendeten Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit zu verwenden. Die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zählt somit ebenfalls zu den Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII. Das SGB stellt klar, dass die Leistungen von den Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe erbracht werden. Sie sollen zum Wohle junger Menschen und ihrer Familien „partnerschaftlich zusammenarbeiten“ (§ 4 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Für die Kinder- und Jugendarbeit werden im Gesetz konkret Verbände, Gruppen sowie Initiativen der Jugend, andere Träger der Jugendarbeit und Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 11 Abs. 2 SGB VIII) benannt. Die Förderung der Jugendverbände wird über den § 12 SBG VIII geregelt.
 
2.2 Kinder- und Jugendfördergesetz
Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz werden die Grundlagen für die Ausführung der in den §§ 11 - 14 SGB VIII beschriebenen Handlungsfelder der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geschaffen. Neben den erforderlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung regelt es auch die Eigenständigkeit dieser Handlungsfelder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören gem. § 10 Abs. 1 SGB VIII die:
- politische und soziale Bildung,
- schulbezogene Jugendarbeit,
- kulturelle Jugendarbeit,
- sportlich und freizeitorientierte Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- medienbezogene Jugendarbeit,
- interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit,
- emanzipatorische Kinder- und Jugendarbeit und
- internationale Jugendarbeit. 
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit findet insbesondere in den drei Jugendeinrichtungen, Maßnahmen und Projekten, Aufsuchende Jugendarbeit, sowie in Kooperation und übergreifenden Formen statt. Die Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung, die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. 
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen. Durch präventives Wirken sollen die Kinder und Jugendlichen über Gefahren wie Gewalt, sexueller Missbrauch, Sucht usw. informiert und geschützt werden. Mit eingeschlossen in dieses Aufgabengebiet ist die Fort- und Weiterbildung von den Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé.
 
2.3 Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) 
Das Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten. Es beinhaltet auch für die Kinder- und Jugendarbeit konkretisierte Anforderungen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen. 
Unter anderem ist im BkiSchG die Vorlageverpflichtung von erweiterten Führungszeugnissen gemäß § 72a SGB VIII festgeschrieben. Gemäß § 72a SGB VIII müssen Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe eine verbindliche Regelung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen treffen. Damit diese Personen nicht in der Kinder- und Jugendförderung tätig werden können, müssen hauptamtlich Beschäftigte und neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei bestimmten Tätigkeiten durch ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht wegen einer einschlägigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft sind. Erst dann können diese Personen in der Jugendarbeit tätig werden. 
Darüber hinaus müssen Mitarbeitende der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auch handeln, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohles vorliegen. Der § 8a SGB VIII sieht hierfür folgendes Verfahren vor:
- Wahrnehmung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung,
- Dokumentation von Anhaltspunkten,
- Information des/der Vorgesetzten,
- Einberufung Team und Anforderung,
- Risikoeinschätzung,
- Gespräch(e) mit Erziehungsberechtigten und ggf. mit dem betroffenen jungen Menschen,
- Einberufung Team - Auswertung des Gesprächs,
- Wiederholung von Verfahrensschritten / ggf. Meldung an das Jugendamt (Leitungsaufgabe).
Die Jugendberatung Mobilé hat im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes ein Schutzkonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für alle Handlungsfelder erstellt.
 
2.4 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt
Mit dem 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG-KJFöG), das zum 01.01.2005 in Kraft trat, soll mehr Planungssicherheit für Angebote sowie Einrichtungen und damit personelle Kontinuität für die Kinder- und Jugendarbeit sichergestellt werden.
Die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte und das ehrenamtliche Engagement sollen unterstützt werden. Gem. § 15 Abs. 1, 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG KJFöG/Kinder- und Jugendförderungsgesetz) ist die Stadt Erftstadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verpflichtet. Die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung obliegt gemäß §§ 79 sowie 80 KJHG dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er erstellt auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird (§ 15 Abs. 4 KJFöG).
 
 
3. Prinzipien der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Seit ihrer Entstehung wird die Offene Kinder- und Jugendarbeit auf der Basis grundlegender Prinzipien gestaltet, welche sich im Verlauf langfristiger gesellschaftlicher Veränderungen und Entwicklungen im Alltag bewährt haben.
 
3.1 Offenheit 
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein offenes System. Sie ist konfessionell und politisch neutral und hält sich offen für soziokulturelle Veränderungen, für die verschiedenen Lebenslagen, Lebensstile und Lebensbedingungen von jungen Menschen. Das heißt auch, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit ein breites und ausdifferenziertes Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen unterbreitet.
 
3.2 Freiwilligkeit
Alle Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche. Sie werden in deren freien Zeit wahrgenommen. Dieses Prinzip unterstützt die Selbstbestimmung von jungen Menschen wesentlich. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Partner:in und Ergänzung der Bildung im außerschulischen Bereich.
 
3.3 Partizipation
Dieses Prinzip beschreibt die Arbeits- und Umgangsform mit Kindern und Jugendlichen. Es zielt auf Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung. Die Bedingungen, unter denen Offene Kinder- und Jugendarbeit konkret stattfindet, müssen in jeder Jugendeinrichtung der Stadt Erftstadt im Aushandlungsprozess mit den Beteiligten eigens entwickelt werden.
 
3.4 Diversität und Inklusion
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen im Alter von 6-27 Jahren bei der Jugendberatung Mobilé willkommen sind. Unter dem Begriff Inklusion wird die Akzeptanz von Heterogenität und Vielfalt von Menschen verstanden. Aus diesem Grund werden Unterschiede als „Normalität“ angesehen. In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist Inklusion als pädagogische Grundhaltung zu sehen. Diese Grundhaltung wird bei Mobilé aktiv vertreten. Deswegen werden alle Kinder und Jugendliche angenommen, unabhängig vom kulturellen Hintergrund, Benachteiligungen, Behinderungen, Geschlecht, Religion und Zugangsvoraussetzungen. Zugangsbeeinträchtigungen für die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen, werden von den Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé abgebaut und Lösungen gefunden. Die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen setzt sich aktiv dafür ein, Verschiedenartigkeit zu fördern und dieses in pädagogischen Angeboten zu berücksichtigen.
 
3.5 Parteilichkeit
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ergreift Partei für die Kinder und Jugendlichen, vertritt die Interessen der jungen Menschen und begleitet sie in Konfliktfällen. Sie thematisiert die Lebenslagen junger Menschen und gibt ihnen Raum, ihre Anliegen in der Öffentlichkeit zu diskutieren.
 
3.6 Bedürfnis-, Lebenswelt- und Alltagsorientierung 
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich an den Lebensrealitäten und dem Alltag von Kindern und Jugendlichen, berücksichtigt deren Lebenswelten und soziale und kulturelle Zusammenhänge. Programme und Angebote setzen an den Bedürfnissen, Interessen und Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen an, sie sind deshalb situationsbezogen und flexibel. Die Angebote müssen nicht nur pädagogisch fundiert sein – sie müssen auch gewährleisten, dass sie für die Zielgruppen attraktiv sind.
 
3.7 Kontinuität und Verbindlichkeit 
Um die notwendige Kontinuität und Professionalität zu gewährleisten, braucht die Offene Kinder- und Jugendarbeit verlässliche Rahmenbedingungen, professionelle Strukturen und Kontinuität durch ausreichend qualifiziertes Personal. Jede Jugendeinrichtung in Erftstadt ist daher mit einem Stammpersonal von mindestens zwei pädagogischen Fachkräften besetzt. 
 
3.8 Niederschwelligkeit
Die Angebote der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen müssen zeitlich so angesiedelt werden, dass sie den jungen Menschen in ihrer freien Zeit zugänglich sind. Die Niederschwelligkeit und die gute Erreichbarkeit sind Grundvoraussetzungen für die freiwillige Inanspruchnahme der Angebote.
 
3.9 Integration
Grundsätzlich verfolgt die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einen integrativen Ansatz. Sie wirkt der Ausgrenzung einzelner Zielgruppen entgegen bzw. stärkt diese durch zielgruppenspezifische Angebote. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die Situation von jungen Ausländerinnen und Ausländern, jungen behinderten Menschen, „Lücke“-Kindern sowie sozial und kulturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen.
 
3.10 Zielgruppenorientierung 
Den individuellen Bedürfnissen, Lebenslagen und Interessen von Kindern und Jugendlichen wird mit dem Prinzip „viele Angebote für Viele, statt einem Angebot für Alle“ Rechnung getragen. Kinder und Jugendliche sind als Individuen ernst zu nehmen und als Persönlichkeiten mit ihren subjektiven Meinungen und Vorstellungen zu akzeptieren. Die Angebote müssen nicht nur pädagogisch fundiert sein – sie müssen auch gewährleisten, dass sie für die Zielgruppen attraktiv sind.
 
3.11 Das personelle Angebot (Beziehungsarbeit) 
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit braucht Mitarbeitende, die Konturen zeigen, an denen Jugendliche „sich reiben“ können. Pädagogische Mitarbeitende sollen Vorbild sein und haben oft eine „Wegweiserfunktion“ für Kinder und Jugendliche. Sie brauchen für die Beziehungsarbeit ein hohes Maß an professioneller Sensibilität, Empathie und Reflexionsvermögen. Die pädagogischen Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé gewähren Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Rahmen, damit sie sich in einem gewaltfreien und sicheren Raum entfalten können. Die Jugendhäuser in Erftstadt stellen einen Ort dar, an dem sie ihre Freizeit selbstbestimmt gestalten können, auch ohne das pädagogische Fachpersonal in Anspruch zu nehmen. Die pädagogische Arbeit in den jeweiligen Jugendhäusern will Kindern und Jugendlichen helfen, Kompetenzen zu erwerben, die für die eigenverantwortliche Gestaltung ihres Lebens notwendig sind. Dazu ist es unerlässlich, die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Jugendlichen zu erkennen, aufzugreifen, zu fördern und zu vertiefen. Es geht darum, dass Kinder und Jugendliche ihr Selbstbewusstsein stärken und zur Selbstbestimmung befähigt werden. Diese Förderung und Unterstützung der Persönlichkeit ist das Ziel aller pädagogischen Handlungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. 
4. Arbeitsfelder der Jugendberatung Mobilé
4.1 Einrichtungen der Jugendberatung Mobilé
Die Jugendberatung Mobilé betreibt in Erftstadt drei offene Einrichtungen in Lechenich, Liblar und Köttingen. Diese Einrichtungen werden von pädagogischen Fachkräften betreut. Dabei hat jedes Haus ein festes Stammpersonal. Das Jugendcafé Lechenich und der sozio-interkulturelle Jugendtreff Liblar werden von jeweils zwei hauptamtlichen pädagogischen Fachkräften betreut und das Jugendzentrum Köttingen von drei Fachkräften.
Da das Personal auch für die aufsuchende Jugendarbeit in Erftstadt zuständig ist, werden die Einrichtungen bei voller personeller Besetzung an drei bzw. das Jugendzentrum Köttingen an jeweils vier Tagen in der Woche geöffnet. 
Die Einrichtungen werden unter dem offenen Charakter geführt. D.h. Kinder und Jugendliche können jederzeit zu den Öffnungszeiten die Angebote auf freiwilliger Basis kostenfrei nutzen.
 
4.1.1 Jugendcafé Lechenich (JuCa)
Räumlichkeiten und Außengelände 
Insgesamt verfügt das Jugendcafé Lechenich über eine Fläche von ca. 150 m², die sich wie 
folgt aufgliedert: 
• Thekenraum, ca. 60 m²
• Gaming Raum, ca. 19 m²
• Kreativraum, ca. 10 m²
• Büro für Mitarbeitende, ca. 19 m²
• Außenfläche für Sportaktivitäten (Tischtennis, Fußball, Kreativangebote)
• Projektraum, ca. 21 m²
• kleine Kellerräume die zur Lagerung genutzt werden und
• 2 Toiletten.
Ausstattung 
Das Jugendcafé verfügt über eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Der Thekenraum ist mit zwei Esszimmertischen und Sitzgelegenheiten für insgesamt 12 Personen und einer großen Couch ausgestattet. Neben dem Billardtisch stehen diverse Brett-/ und Gesellschaftsspiele zur Verfügung. Der Gaming Raum ist mit einer PlayStation 5 und einer Nintendo Switch ausgestattet. Im Kreativraum befindet sich eine Staffelei sowie Farben und Leinwände. Der Kreativ Raum kann zudem zum Dart oder Tischkickerspielen genutzt werden. 
Der Innenhof kann sowohl für kreative als auch für Sportangebote genutzt werden. Im Untergeschoss befindet sich ein weiterer Raum, welcher flexibel für Angebote genutzt werden kann. 
Um die Interessen, Wünsche und Anregungen der Besuchenden zu erfragen, hängt eine Wunschliste für weitere Spiel-/ und Freizeitangebote aus. 
Öffnungszeiten 
Montag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr stille Öffnung 
16:00 Uhr – 19:00 Uhr reguläre Öffnung 
Dienstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr (Mädchennachmittag)
Mittwoch: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr stille Öffnung 
17:00 Uhr – 20:00 Uhr reguläre Öffnung 
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 15:00 Uhr – 22:00 Uhr reguläre Öffnung (nach Bedarf)
Während der stillen Öffnung wird leise Musik gehört und die Besuchenden gehen nur geräuscharmen Aktivitäten nach. Tischkicker, Billard, Switch und PlayStation werden nur in der regulären Öffnung bespielt. Während der regulären Öffnung sind immer mindestens zwei Hauptamtliche Mitarbeitende vor Ort. 
Erweiterte Öffnungszeiten sind mit Anstellung von Honorarkräften oder dem Einsatz von Bundesfreiwilligendienst-Leistenden und Ehrenamtler:innen realisierbar. Zusätzlich zu den Öffnungszeiten des JuCa bedienen die zwei hauptamtlichen Mitarbeitenden im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit die Ortsteile Lechenich, Herrig, Erp und Friesheim. 
Das Jugendcafé Lechenich ist ganzjährig durchgehend geöffnet (lediglich zwischen Weihnachten und Neujahr ist geschlossen.). In den Ferien (Oster-, Sommer-, und Herbstferien) werden zusätzlich Tagesfahrten und Ferienprogramme angeboten. 
Alltagsgestaltung
Die Angebote im Jugendcafé werden gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet. Diese umfassen Kicker-, Billard-, oder Fifa-Turniere als auch Kooperationsaufgaben für Gruppen. Werkprojekte finden über das Jahr verteilt statt. Zudem finden auch vom LVR geförderte Projekte in den Räumen des Jugendcafés statt. Die Kreativ-, oder Projekträume stehen den Jugendlichen bei Bedarf zur Verfügung. 
Personelle Besetzung
Das Jugendcafé Lechenich wird durch zwei hauptamtliche pädagogische Fachkräfte in Vollzeit geführt. 
Zielgruppe 
Die Zielgruppe, die mit den Angeboten des Jugendcafés erreicht werden soll, sind Kinder und Jugendliche im Alter von 11-27 Jahren. Der Schwerpunkt bei der täglichen Arbeit der Einrichtung liegt bei den 12-18-jährigen aus Lechenich und Umgebung. Die Einrichtung ist jedoch für alle Kinder und Jugendliche aus Erftstadt zugänglich.
 
4.1.2 Jugendzentrum Köttingen (JuZe)
Räumlichkeiten und Außengelände 
Insgesamt verfügt das Jugendzentrum über eine Fläche von ca. 1800 m², die sich wie folgt aufgliedert: 
Innenfläche Erdgeschoss, 500 m²
• Theken- & Aufenthaltsraum
• Billardraum
• Kreativraum
• Flur mit Kickertisch
• Seminarraum
• Sport- & Tanzraum
• Töpfer- & Werkraum
• Küche
• Büro
• Toiletten
• Zwei kleine Abstellräume
 
Innenfläche Obergeschoss, 130 m²:
• Vier Lagerräume,
• Band-Raum mit Musikinstrumenten,
• Tonstudio,
• Freizeitraum und
• drei Appartements.
 
Außengelände, 1200 m²:
• Fußballfeld (Asphalt),
• Basketballkörbe,
• Skaterbahn,
• Gewächshaus,
• Pflanzen- & Gemüsebeete,
• Garten und
• Garage.
Ausstattung
Das Jugendzentrum bietet eine umfangreiche Ausstattung und viele Aktivitäten. Die themenbasierten Räume ermöglichen den Kindern und Jugendlichen, sich in unterschiedlichen Umgebungen auszuleben. Von Brett- und Kartenspielen über Tischkicker und Billard bis hin zu Dart und Tischtennis. Zur digitalen Unterhaltung sowie der medialen Kompetenz werden Konsolen wie die PlayStation 5 und die Nintendo Switch angeboten. Sportliche Aktivitäten kommen ebenfalls nicht zu kurz. Mit Angeboten wie Tennis, Basketball, Hockey, Fußball, Badminton und Boule können die Besuchenden ihre sportlichen Fähigkeiten ausleben und Teamgeist entwickeln. Die Circus- und Außenturnmaterialien fördern zusätzlich Bewegung und Geschicklichkeit. Kreative Angebote, wie Basteln, Malen, Töpfern sowie gesundes Kochen und Backen, bieten die Möglichkeit zur kreativen Entfaltung. Insgesamt schafft das Jugendzentrum einen einladenden Raum für soziale Interaktion, sportliche Betätigung und kreative Entfaltung.
Öffnungszeiten 
Montag: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr (ab 12 Jahren)
Dienstag: 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Mittwoch: 15:00 Uhr - 20:00 Uhr 
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
An allen Öffnungstagen sind Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren herzlich willkommen. Ab 18:00 Uhr bis zur Schließung und an Montagen werden alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren begrüßt.
Erweiterte Öffnungszeiten sind mit Anstellung von Honorarkräften oder dem Einsatz von Ehrenamtler:innen realisierbar. Zusätzlich zu den Öffnungszeiten bedienen die drei hauptamtlichen Mitarbeitenden im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit die Ortsteile Köttingen, Kierdorf, Gymnich und Dirmerzheim.
Das JuZe ist ganzjährig durchgehend geöffnet (lediglich zwischen Weihnachten und Neujahr ist geschlossen). In den Ferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien) werden zusätzlich Tagesfahrten und Ferienprogramme angeboten.
Alltagsgestaltung
Das Jugendzentrum bietet ein flexibles und bedürfnisorientiertes Programm für Kinder und Jugendliche, das sich über das gesamte Jahr erstreckt.
Wöchentliche kreative Angebote wie Basteln, Malen, Werken und Kochen finden regelmäßig an Dienstagen und Freitagen statt. Zusätzlich werden spezielle Projekte angeboten, die verschiedene Bildungsbereiche ansprechen. Darunter Projekte zur Stärkung von Teamgeist, praktischen Fähigkeiten, sportliche, naturbezogene aber auch kreative Projekte, die die Besuchenden in der sozialen Interaktion und auch in der persönlichen Entwicklung fördern.
Zudem finden seit einigen Jahren Projekte, wie bspw. Hip-Hop, Schwarzlichttheater, Rap und Graffiti statt, die über den LVR gefördert werden. Die kontinuierliche Anpassung der Programme stellt sicher, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen stets im Mittelpunkt stehen.
Im Jugendzentrum, organisiert von der Jugendberatung Mobilé, finden über das Jahr hinweg Feste und Veranstaltungen statt, die Gemeinschaft und interkulturellen Austausch fördern. Teilweise gefördert durch den LVR, bringen Veranstaltungen Menschen aus verschiedenen Kulturen zusammen und umfassen oft Workshops, Aufführungen, Kinderattraktionen, Kreativ- & Verpflegungsangebote.
 
Personelle Besetzung
Das Jugendzentrum wird durch drei hauptamtliche pädagogische Fachkräfte in Vollzeit geführt. Diese werden zusätzlich durch zwei Bundesfreiwilligendienstler:innen in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt. Die Einrichtung kann nur öffnen, wenn mindestens zwei betreuende Personen anwesend sind, von denen zumindest ein/e hauptamtliche/r Mitarbeiter:in ist.
Zielgruppe 
Die Zielgruppe, die mit den Angeboten erreicht werden soll, sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6-27 Jahren. Der Schwerpunkt bei der täglichen Arbeit der Einrichtung liegt bei den 6-18-jährigen aus Köttingen, Kierdorf und Liblar. Die Einrichtung ist jedoch für alle Kinder und Jugendliche aus Erftstadt zugänglich.
 
4.1.3 Sozio-interkultureller Jugendtreff Liblar (SiJu)
Räumlichkeiten und Außengelände 
Insgesamt verfügt der Jugendtreff SiJu über eine Fläche von ca. 250 m², die sich wie folgt aufgliedert: 
• Jugendcafé, ca. 80 -100 m²,
• Außenfläche für Cafébetrieb, Tischtennis, Basketball etc.,
• Abstellkammer, 15 m²,
• Leseecke, 20 m²,
• Switchraum, ca. 10 m²,
• 1 Küche, 10 m² und
• 2 Toiletten.
Ausstattung 
Die Ausstattung des Jugendtreffs kann als großzügig beschrieben werden. Neben einer hochwertig ausgestatteten Küche verfügt das SiJu über eine beeindruckende Tonanlage. Des Weiteren stehen den Kindern und Jugendlichen diverse Brett- und Kartenspiele, ein Tischkicker, ein Billardtisch, eine Dartscheibe, eine Tischtennisplatte, ein Fernseher mit PlayStation 5 und Nintendo Switch, ein Fernseher im Café, eine Bluetoothbox und vieles mehr zur Verfügung. Ein paar Sportspiele gehören ebenfalls zum Inventar.
Öffnungszeiten 
Montag: 15:00 Uhr – 20:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr – 19:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr 
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 14:00 Uhr – 19:00 Uhr 
Erweiterte Öffnungszeiten sind mit Anstellung von Honorarkräften oder dem Einsatz von Bundesfreiwilligendienst-Leistenden und Ehrenamtler:innen realisierbar. Zusätzlich zu den Öffnungszeiten des SiJu bedienen die zwei hauptamtlichen Mitarbeitenden im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit die Ortsteile Liblar, Blessem, Bliesheim und Borr.
Das SiJu ist ganzjährig durchgehend geöffnet (lediglich zwischen Weihnachten und Neujahr ist geschlossen.). In den Ferien (Oster-, Sommer-, und Herbstferien) werden zusätzlich Tagesfahrten und Ferienprogramme angeboten. 
Personelle Besetzung
Der Jugendtreff SiJu wird durch zwei hauptamtliche pädagogische Fachkräfte in Vollzeit geführt. Die Einrichtung kann nur öffnen, wenn mindestens zwei betreuende Personen anwesende sind, von denen zumindest eine ein/e hauptamtliche Mitarbeiter:in ist. 
Zielgruppe 
Die Zielgruppe, die mit den Angeboten des Jugendtreffs erreicht werden soll, sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10-27 Jahren. Der Schwerpunkt bei der täglichen Arbeit der Einrichtung liegt bei den 12-18-jährigen aus Liblar. Die Einrichtung ist jedoch für alle Kinder und Jugendliche aus Erftstadt zugänglich.
 
 
4.2 Aufsuchende Jugendarbeit
Die Aufsuchende Jugendarbeit ist ein anwaltschaftliches (parteiisches), lebenswelt- und adressatenorientiertes Arbeitsfeld der Jugendhilfe, welches unterschiedliche Handlungsansätze und -prinzipien der Sozialarbeit in einem sozialpädagogischen Handlungskonzept vereint: 
- aufsuchende Jugendarbeit, 
- Einzelfallhilfe, 
- Gruppenarbeit und 
- Gemeinwesenarbeit. 
Der Begriff „Aufsuchende Jugendarbeit“ wird bei der Jugendberatung Mobilé dem „Streetwork“ vorgezogen, da sie die Zielgruppe im Namen trägt. Jugendliche und junge Volljährige von 14-27 Jahren (lt. §§ 7 und 11 SGB VIII), die sich im öffentlichen Raum aufhalten, sollen erreicht werden.
Jugendliche sehen die Welt mit ihren eigenen Augen. Sie haben viel Energie und Ideenreichtum und den Wunsch, ihre Welt selbst zu gestalten. Sie machen sich ihre eigenen Vorstellungen über eine „bessere Zukunft“ und sie wollen ihren Ideen selbst Ausdruck verleihen. Heranwachsende Menschen waren schon seit Menschengedenken Motor für gesellschaftliche Entwicklung und Veränderung. Daran hat sich bis heute nicht viel geändert. 
Doch aktuell gibt es noch eine spezifisch gekennzeichnete andere Seite der Lebenswelt Jugendlicher. Junge Menschen stehen in unserer Zeit einer in weiten Teilen „verregelten“ Welt gegenüber. Für „wirkliche“ Freizeit – sich einfach treffen, mal nichts tun – fehlt oft der Raum. Sie finden weitgehend funktionalisierte Räume vor, die sie nur noch sehr begrenzt erleben und aktiv verändern können. Die Reglementierung des öffentlichen Raums durch immer mehr Verbotsschilder und bauliche Festlegungen, wie Plätze genutzt werden sollen, trägt dazu bei, dass Freiräume zunehmend eingeschränkt werden. Jugendliche brauchen aber in den heutigen Tagen genauso wie früher Experimentierräume und haben ein Recht auf Präsenz im öffentlichen Raum. Er stellt einen wesentlichen Lernort für junge Menschen im Rahmen ihrer Identitätsbildung und Sozialisation dar. Der Wunsch nach Ordnung und Sicherheit hat jedoch vielerorts dazu geführt, dass öffentliche Plätze zur Tabuzone für Jugendliche geworden sind. 
Fragen der persönlichen Identität, die in unserer hoch technologisierten und modernen Informationsgesellschaft besonders kompliziert geworden sind, brechen im Jugendalter mit voller Wucht hervor. Wer bin ich? Was will ich? Wie komme ich klar? All das sind Fragen, die den Jugendlichen manchmal plötzlich, wie von einem auf den anderen Tag, „unter den Nägeln brennen“. Die Möglichkeit sich am Tun Erwachsener zu reiben und zu orientieren besteht im Alltag heutiger Jugendlicher andererseits nur noch in geringem Maße. Jugendliche brauchen für ihre Ideen und Fragen heute dringlicher denn je zusätzliche Ansprechpartner:innen, die für sie kontinuierlich da sind, sie begleiten und in ihren Anliegen unterstützen. Die Aufsuchende Jugendarbeit stellt einen angemessenen und jugendgerechten Zugang zu Jugendlichen dar, um diese bestmöglich in ihrer Entwicklung zu begleiten und Belastungen und Benachteiligungen abzuwenden und auszugleichen.
Jugendliche werden von den Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé an ihren Treffpunkten im Stadtteil aufgesucht. Die aufsuchende Jugendarbeit verfolgt hier auch den präventiven Charakter. Jugendliche mit Unterstützungsbedarf werden kurz- und langfristig sozialpädagogisch betreut und begleitet. Dies beinhaltet u.a. die Unterstützung bei Krisen, Beratung und Information in allen denkbaren Problemlagen, Vermittlung an weiterführende Hilfe und die Anbindung an die Jugendberatung Mobilé. Die Mitarbeitenden drängen sich dabei den Jugendlichen jedoch nicht auf. An ihren angestammten Plätzen genießen die Jugendlichen „Heimrecht". Sie bestimmen die Formen des Miteinanders. Hier ist Mobilé zu Gast. Für viele Jugendliche ist dieses Setting eine gute Voraussetzung Beratung anzunehmen. Weitergehende, evtl. verbindlichere Formen der Beratung ermöglichen die Jugendeinrichtungen, in denen die Jugendlichen ihre Ansprechpartner:innen aus der Aufsuchenden Jugendarbeit wiederfinden. Die Aufsuchende Jugendarbeit stellt daher auch einen niederschwelligen und unbürokratischen Zugang zu Information, Beratung und Hilfe, Wahrnehmung von Bedarf und Problemlagen, Aufbau von Vertrauen und Beziehung dar. Dadurch können die Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé eine schnelle Reaktion auf Krisen zur Abwendung von einer möglichen unmittelbaren Gefährdung sicherstellen und die Jugendlichen bei der Stabilisierung der Persönlichkeit und Verbesserung von sozialer Integration unterstützen. 
Die Aufsuchende Jugendarbeit greift zudem den Bedarf und die Wünsche der Jugendlichen auf und realisiert auf dieser Erfahrung Angebote mit Jugendlichen. Die Bereitstellung bzw. Erschließung von Räumen zur Freizeitgestaltung ist ebenfalls ein Angebot. Dadurch wird den Jugendlichen die Möglichkeit zum sozialen Lernen eröffnet und Erfolgserlebnisse werden vermittelt. Die Mitarbeitenden geben den Jugendlichen Anregungen zur Freizeitgestaltung und ermöglichen Erfahrungen von Gemeinsamkeit.
Jugendliche müssen Spuren hinterlassen können und dürfen! Die Jugendberatung Mobilé ist daher in der Pflicht, jungen Menschen Teilhabe zu ermöglichen sowie ihnen den Freiraum zu schaffen oder zu erhalten, in dem sie ungehindert Erfahrungen machen können, ihre Kreativität entfalten und unter sich sein dürfen.
 
4.2.1 Zielgruppe
Im Sinne des präventiven Ansatzes der kommunalen Jugendarbeit (§11 SGB VIII) können Berührungspunkte zur Zielgruppe der Kinder ab 6 bis 13 Jahre entstehen, welche auch die Jugendeinrichtungen der Stadt Erftstadt besuchen. Dies ist jedoch nicht die Zielgruppe aufsuchender Jugendarbeit. Hier sind die ab 14-jährigen Jugendlichen gemäß § 13 SGB VIII im Sinne der Jugendsozialarbeit eindeutig die Hauptadressaten. Die Kontakt- und Beziehungsaufnahme erstreckt sich über die Alterspanne vom Jugendalter bis zur Grenze zum Erwachsensein, eingeschlossen also Volljährige ab 18 Jahre und junge Erwachsene bis 27 Jahre.
 
4.2.2 Arbeitsprinzipien
 
Geh-Struktur 
Das deutlichste Kriterium Aufsuchender Jugendarbeit ist neben der spezifischen Zielgruppe der Ansatz der „Geh-Struktur“. Das Motto der Arbeit lautet: „Da sein, wo die Jugend ist“. Schwerpunkt Aufsuchender Jugendarbeit ist das regelmäßige gezielte Aufsuchen der Jugendlichen an ihren Orten und in ihrer Lebenswirklichkeit. Die Aufsuchende Jugendarbeit geht auf die verschiedenen Jugendgruppen zu und lernt sie in ihrer Unterschiedlichkeit und Eigenart kennen. Es werden damit auch solche Jugendliche angesprochen, die von anderen sozialen Einrichtungen nicht erreicht oder die von denen sie bereits ausgeschlossen wurden. Die Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé sind bei den Jugendlichen in erster Linie „zu Gast“ und müssen deren Vertrauen durch kontinuierliche und zuverlässige Anwesenheit Schritt für Schritt mühevoll erwerben.
Akzeptanz 
Respekt vor der Lebensstrategie der einzelnen Jugendlichen ist eine weitere Prämisse Aufsuchender Jugendarbeit in Erftstadt. Die Art und Weise, mit der einzelne Jugendliche mit ihrer Lebenslage und ihrer möglicherweise hoch belasteten Biographie umgehen, wird als deren gegenwärtiger persönlicher Weg anerkannt. Wohl wissend, dass gefährdete Jugendliche keine billigen Ratschläge oder drohenden Belehrungen, sondern konkrete Unterstützung in ihrer je individuellen Situation benötigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé das Verhalten grundsätzlich tolerieren oder gar bestärken. Sie werden vielmehr immer auch persönlich und engagiert Position beziehen. Im Vordergrund steht jedoch die Grundhaltung der Akzeptanz und der mühevolle Weg, selbst- oder fremdschädigende Muster durch Anregungen, fachliche Beratung und Unterstützung langfristig zu durchbrechen.
Parteilichkeit 
Die Jugendlichen sind Teil des Gemeinwesens in Erftstadt. Die Definitions- und Gestaltungsmacht über Nutzung und Gestaltung öffentlicher Räume liegt jedoch zu aller erst bei den Erwachsenen und ihren Lobbygruppen. Wenn Jugendliche Raum benötigen, muss die Brücke zu den Raumbesitzenden, und das sind immer die Erwachsenen, im Stadtteil geschlagen werden. Jugendlicher Lärm, Störung und Schmutz ist etwas, was Ärger bei Erwachsenen verursacht und manchmal zu allzu schnellen Urteilen führt. Geht es darum, dass Jugendliche an von ihnen besetzten Räumen (Park, Spielplatz usw.) als störend empfunden werden, muss auch wieder - soll der Konflikt für beide Seiten fruchtbar verlaufen - die Brücke zu den Erwachsenen geschlagen werden. Ein probates Mittel hierzu ist die Schaffung von entsprechenden Outdoor -Treffpunkten in den einzelnen Stadtteilen. Darunter werden speziell hergerichtete Flächen verstanden, auf denen sich Jugendliche legal und in größerer Zahl treffen können, ohne dadurch in Konfliktsituationen zur Anwohnerschaft zu geraten.
Die Jugendberatung Mobilé vertritt die Jugendlichen mit ihren Belangen. Sie interessiert zuerst einmal, welcher Bedarf möglicherweise hinter dem aufgetretenen Konflikt steht. Das bedeutet nicht, dass die Anliegen der Erwachsenwelt nachrangig sind oder ihnen gar keine Bedeutung beigemessen wird. Die Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé treffen vielmehr als Vermittler zweier gegensätzlicher und daher entgegenstehender Interessensgruppen auf. Sie bemüht sich darum, beide Interessensvertreter:innen ins Gespräch zu bringen. Dieser Vermittlungsprozess setzt selbstverständlich immer auch zwei gesprächsbereite Partner:innen voraus. Die Jugendberatung Mobilé ergreift Partei für die Belange ihrer jugendlichen Klient:innen. Das Gemeinwesen integriert oder grenzt aus - Mobilé vermittelt.
Verschwiegenheit 
Die Weitergabe von vertraulich mitgeteilten Informationen eines/einer Jugendlichen an dritte Stellen, wie bspw. Polizei, macht das über Jahre hinweg mühevoll aufgebaute Vertrauensverhältnis zu Jugendgruppen unter Umständen von einem Tag auf den anderen vollständig zunichte. Auch Jugendliche haben ein Recht auf Vertrauensschutz. Personenbezogene Daten werden daher nicht an Dritte weitergegeben. Auch gerade gegenüber ordnungspolitischen Institutionen gilt das Prinzip der Verschwiegenheit. Ohne das Mandat der Adressat:innen werden keine personenbezogenen Daten erhoben und keine personengebundenen Akten geführt. Die Ausnahme bildet hier die Informations- und Dokumentationspflicht laut § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung.
Ausgrenzungskriterien 
Die aufsuchende Jugendarbeit der Jugendberatung Mobilé hat nicht die Funktion sozialer Feuerwehr. Es ist nicht ihre Aufgabe, bestehende strukturelle Bedingungen sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung von Jugendlichen durch Taktiken der Vertreibung oder Vertröstung zu verfestigen. Aufsuchende Jugendarbeit hat ebenfalls keine ordnungspolitische Funktion und sie ist auch keine schnelle Eingreiftruppe bei Anwohnerbeschwerden. Die Leistung Aufsuchender Jugendarbeit wird vielmehr klar gegenüber sicherheits- und ordnungspolitischen Maßnahmen abgegrenzt. Die Aufsuchende Jugendarbeit ist ein auf Vertrauen aufbauendes Angebot der Jugendberatung Mobilé und muss als solches für die Jugendlichen auch deutlich erkennbar sein und bleiben. Eine Zusammenarbeit mit Polizei- und Ordnungsbehörden ist jedoch unter den entsprechenden Datenschutzbestimmungen möglich und auch gesetzlich (§ 81 SGB VIII) vorgesehen.
 
4.2.3 Rahmenbedingungen 
Die Aufsuchende Jugendarbeit ist fester Bestandteil der Abteilung Jugendarbeit /-förderung der Stadt Erftstadt. Derzeit wird die Aufsuchende Jugendarbeit von den Mitarbeitenden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt, die gleichzeitig auch für die drei Jugendeinrichtungen in Erftstadt zuständig sind. Um den Ansprüchen der Aufsuchenden Jugendarbeit gerecht zu werden, ist die Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft empfehlenswert. Um erfolgversprechende Arbeit zu sichern, soll eine zusätzliche Belastung durch Tätigkeiten in den Jugendeinrichtungen, bei den Ferienprogrammen, Projekten oder in anderen angrenzenden Bereichen für die sozialpädagogische Fachkraft der Aufsuchenden Jugendarbeit ausgeschlossen werden.
Die regelmäßige fachliche Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen innerhalb der Abteilung Jugendarbeit /-förderung sowie mit den jugendrelevanten Institutionen ist fester Bestandteil der Tätigkeit. Fachspezifische Fortbildung und Einzelfall - Supervision werden sichergestellt.
Die Fachkraft der Aufsuchenden Jugendarbeit untersteht der Schweigepflicht nach § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Sie ist in ihrer Arbeitszeit weitgehend flexibel. Damit wird gewährleistet, dass erlebnispädagogische Aktionen auch spontan mit den Jugendlichen durchgeführt werden können und bei aktuellen Notlagen eine unmittelbare individuelle Unterstützung nicht an einer allzu starren Arbeitszeitregelung scheitert.
Für die Aufsuchende Jugendarbeit ist ein Beratungsmobil zwingend erforderlich. Dieses Beratungsmobil soll für alle Jugendlichen einen Wiedererkennungswert haben. Mit dem Fahrzeug sollen dann nicht nur die Standorte der Jugendlichen innerhalb von Erftstadt angefahren werden, sondern auch feste, präventive Angebote, wie bspw. auf den städt. Schulhöfen angeboten werden. Ein Beratungsmobil muss gerade bei Beratungsangeboten die Privatsphäre der Jugendlichen schützen. Daher sollte das Fahrzeug nicht einsehbar sein. Gleichzeitig kann das Fahrzeug aber auch als Spielmobil fungieren, mit dem im Rahmen der Aufsuchenden Jugendarbeit Angebote auf Spielplätzen in Erftstadt umgesetzt werden. 
 
 
5. Aufgaben der Jugendberatung Mobilé
 
5.1 Geschlechtsspezifische Arbeit
Geschlechtsspezifische Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes der Jugendberatung Mobilé. 
Mädchenarbeit wird bei der Jugendberatung Mobilé nach dem parteilichen Ansatz praktiziert. Parteilichkeit bedeutet, dass Mädchen mit ihren Interessen und Bedürfnisse uneingeschränkt im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Die Mädchen werden ernstgenommen, ihnen wird Schutz und Unterstützung zuteil. Eigene Lebensentwürfe werden ebenso akzeptiert wie neue Wege aufgezeigt.
Der Ansatz parteilicher Mädchenarbeit findet überall dort statt, wo Mädchen und junge Frauen anzutreffen sind. Das kann bei einem Gespräch auf der Straße, dem Schulhof oder in den Jugendeinrichtungen, aber auch in Form gezielter geschlechtsspezifischer Angebote sein. Parteilichkeit beinhaltet eine Haltung, die allen Mädchen in jedem Alter und zu jeder Zeit an jedem Ort zukommt.
Realisiert werden diese Grundsätze durch geschlechtshomogene offene oder geschlossene Angebote für Mädchen, in denen sie in geschützten Räumen eigene Erfahrungen machen und sich mit anderen auseinandersetzen können. Ziel ist, dass sie - losgelöst von tradierten Rollenklischees - entsprechend ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Interessen ihre eigene Persönlichkeit entwickeln und leben können.
Ihren praktischen Niederschlag finden diese Prinzipien in zahlreichen Maßnahmen wie: Projekte für Mädchen, Erlebnistage und -fahrten für Mädchen, Berufswahlorientierungsmaßnahmen für Mädchen, spezifische Informations- und Beratungsangebote zu mädchenspezifischen Themen.
Zusätzlich hat sich jedoch in den letzten Jahren in Bezug auf geschlechtsspezifische Arbeit der Blick verstärkt auf die Jungen fokussiert. Ziel der daraus erwachsenen Jungenarbeit ist, die Jungen in ihrer Entwicklung zu einer emotional lebendigen, sozialverantwortlichen und selbstreflexiven Persönlichkeit zu fördern und zu unterstützen. Mädchenarbeit kann sich ohne entsprechend geschlechtsspezifisch qualifizierter Jugendarbeit nicht voll entfalten.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es notwendig, dass die in der Jungenarbeit tätigen Kolleg:innen sich diesbezüglich spezialisieren und weiterbilden.
Bei Bedarf und dem entsprechenden Wunsch der Jungen werden reine Jungengruppen installiert. Hier können gemeinsam jungenrelevante sowie vermeintlich jungen-untypische Themen besprochen werden. Hierbei ist von wesentlicher Bedeutung, dass den Jungen ein geschützter Raum zu Verfügung gestellt wird, in dem sie sich frei von tradierten Rollenvorstellungen bewegen und agieren können.
Unabhängig von speziellen Angeboten für Mädchen und Jungen möchten die Jugendlichen ihre Freizeit natürlich auch gemeinsam verbringen. Um bei den Angeboten von Mobilé, die für alle Jugendlichen gleichermaßen gelten, dennoch geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen, wird sich der Prinzipien des gender-mainstream bedient. Hierbei geht es darum, bei jedem Angebot zu überprüfen, ob die Belange und Interessen von Mädchen und Jungen gleichermaßen Berücksichtigung finden und damit Geschlechtergerechtigkeit hergestellt wird. Diese Überprüfung bezieht sich auf die Repräsentation (wie viele Jungen/ Mädchen sind betroffen, wirken oder entscheiden mit), die Ressourcen (Geld, Raum, Zeit, Personaleinsatz), und die Realisierung (Durchführung, Öffentlichkeitsarbeit). Dadurch entspricht Mobilé zielgenau dem § 4 des Kinder- und Jugendfördergesetzes, der ausdrücklich die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip für die Jugendhilfe verlangt.
 
5.2 Jugendpflege
Im Rahmen klassischer Jugendpflege bearbeitet Mobilé die Aufgabenfelder erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Stadtjugendring, internationale Jugendbegegnung, Aus- und Weiterbildung von Ferienhelfer:innen und Gruppenleiter:innen und Fachberatung von ehrenamtlicher Jugendarbeit.
 
5.3 Kooperation mit Schule
Die Notwendigkeit der Kooperation von Jugendarbeit und Schule ist offensichtlich und in der Fachwelt unbestritten. Es sind dieselben Kinder und Jugendlichen, die vor- und nachmittags die Schule besuchen und anschließend die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Anspruch nehmen.
Bei aller Unterschiedlichkeit des Auftrags und unter Wahrung der Eigenständigkeit der Institutionen lassen sich jedoch Schnittmengen finden, die einen Zusammenarbeit wünschenswert und für alle Beteiligten profitabel machen.
Insbesondere bei der Förderung und Entwicklung der im Arbeitsleben heute so gefragten Softskills, dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie bei der Berufsfindung bietet sich eine intensive Zusammenarbeit an. So offeriert Mobilé den weiterführenden Schulen vielfältige Projekte im Bereich Sozialkompetenztraining, (politische) Beteiligungsformen, Gewaltprävention, Suchtprävention und Cybermobbing, die von den Schulen gern und regelmäßig gebucht werden.
Ein willkommener zusätzlicher Nutzen der Kooperation mit Schule besteht darin, die weitere Arbeit von Mobilé zahleichen Jugendlichen vorstellen zu können. Das führt dazu, dass immer wieder neue Jugendliche den Weg in die Jugendeinrichtungen finden bzw. die Mitarbeitenden von Mobilé den Jugendlichen im Rahmen der Aufsuchenden Jugendarbeit schon durch die Schulkontakte bekannt sind und so der Zugang zu ihnen erleichtert wird.
Da die Zusammenarbeit von Seiten der Schulen in Erftstadt freiwillig ist, kann ein Projekt nur zum Erfolg führen, wenn die Schulen mit der Jugendberatung Mobilé kooperieren. Die Jugendberatung Mobilé wird daher immer weiter den Kontakt zu den in Erftstadt ansässigen Schulen suchen.
 
5.4 Kooperation mit der Schulsozialarbeit
Um die Angebote der Jugendberatung Mobilé den Schüler:innen nahezubringen, kooperiert die Jugendberatung Mobilé mit der Schulsozialarbeit in Erftstadt. Mindestens zwei Mal pro Jahr tauschen sich die Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé mit den Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit in Präsenz aus. Zudem informiert die Jugendberatung Mobilé die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit regelmäßig über bevorstehende Angebote und Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Gemeinsame Aktionen, wechselseitige Nutzung der Ressourcen und gegenseitiger Informationsaustausch helfen, das soziale Netzwerk enger zu knüpfen und befördern die Kooperation mit den jeweiligen Schulen.
 
5.5 Politische Bildung, Beteiligung 
Partizipation und politische Bildung sind übergreifende Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und sind als Standard in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verankert. Durch die Verbindung von Wissensvermittlung und die Ermöglichung konkreter Erfahrungen, werden demokratische Werthaltungen und Kompetenzen praktisch erlebbar gemacht. Die Aufrechterhaltung und Entwicklung von Partizipationsstrukturen verstehen sich hierbei als fortlaufender Prozess, der gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gestaltet wird. 
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend, einen Zugang zu den Partizipationsprozessen zu erhalten (Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten). Grundsätzlich sind alle jungen Menschen Zielgruppe der politischen Bildung. Die Jugendberatung Mobilé entwickelt hierbei entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten. Die zielgruppenorientierten Methoden werden dabei entsprechend dem Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen und deren Lebenssituation eingesetzt. 
Die Formen der Beteiligung sind sehr vielfältig und abhängig vom Zugang zu den jeweiligen Adressat:innen. So ist eine Beteiligung in Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche vor Ort agieren, auf andere Art und Weise möglich, als in Freizeiteinrichtungen oder im kommunalpolitischen Geschehen. Die Jugendberatung Mobilé ist bei Beteiligungsformen in Institutionen wiederum auf die Bereitschaft und Kooperation dieser Institutionen angewiesen. 
Zentrale Aufgaben der politischen Bildung und somit aller Beteiligungsformen sind Teilhabe und die Fähigkeit zur Selbstorganisation. Die politische Bildung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist parteiunabhängig.
 
5.6 Projektförderung 
Die Arbeitsfelder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden durch die Teilnahme an Projektausschreibungen sowie die Konzeption eigener Projekte ergänzt. Projektorientierung ermöglicht es den drei Jugendeinrichtungen, neue Themen zu besetzten und auszuprobieren. Diese können bei Bedarf in die langfristige Alltagsarbeit übergeleitet und integriert werden. 
 
5.7 Gesundheitsförderung 
Aus der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ergeben sich Möglichkeiten, Mädchen und Jungen für ihren Körper und ihre Gesundheit zu sensibilisieren. Sport- und Bewegungsangebote, die den Spaß an der Bewegung vermitteln und Erfolgserlebnisse ohne Leistungsdruck ermöglichen, sind Bestandteil der Gesundheitsförderung. 
Im Rahmen der Gesundheitsförderung werden Kindern und Jugendlichen durch Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu einem bewussten Umgang mit Lebensmitteln und deren Zubereitung animiert. Gesunde Ernährung wird hier als wesentlicher Bestandteil der verantwortungsbewussten Lebensführung gesehen. Über die Folgen und Risiken bestimmter Verhaltensweisen wird niederschwellig informiert und sensibilisiert. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat hier oberste Priorität. Die Schwerpunktthemen sind abhängig vom bestehenden Bedarf und variieren entsprechend.
 
5.8 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 
Kommunikation nach innen und außen ist die Voraussetzung für effizientes Handeln. Erfolgreiche Arbeit und störungsfreie Kommunikation bedingen einander. Die Kommunikation ist durch Klarheit, Offenheit und Verbindlichkeit gekennzeichnet. 
Zur Kommunikation gehört auch eine adressatengerechte Öffentlichkeitsarbeit. Der Internetauftritt der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf den Seiten der Stadt Erftstadt und die Website der Jugendberatung Mobilé sowie die öffentlichen Seiten der drei Jugendeinrichtungen auf Instagram werden regelmäßig aktualisiert. Die Jugendberatung Mobilé setzt hier vor allem auf Öffentlichkeitsarbeit, die die Zielgruppe anspricht; Kinder und Jugendliche.
Dokumentationen, Konzepte, Broschüren und eine offensive Bewerbung von Programmen und Veranstaltungen sind Ergebnisse einer systematischen Öffentlichkeitsarbeit. 
 
5.9 . Integration 
Interkulturelle Jugendarbeit öffnet Wege zur Integration, indem sie Wissen und Verständnis für andere Kulturkreise schafft und zu Toleranz und zur Überwindung von Trennungen beiträgt. Bei der Jugendberatung Mobilé können junge Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern das Miteinander gestalten, unterschiedliche kulturelle Hintergründe erleben, um so die Vielfalt in unserer multikulturellen Gesellschaft zu nutzen. 
Integration ist ein Prozess, der nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten bereit zur Veränderung sind. Ein einseitiges sich Anpassen ist nicht förderlich. Es ist notwendig, Kommunikationsmöglichkeiten und internationale Begegnungen zu fördern, um sich im Dialog mit der fremden und der eigenen Kultur auseinander zu setzen. Die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund unterscheiden sich von „deutschen“ Kindern, so nehmen sie bspw. weniger an Betreuungsangeboten teil. Einer starken sozialen Einbindung in die Familie, vielleicht orientiert an Traditionen und Kulturen des Herkunftslandes, steht dabei ein erhöhtes Risiko der Desintegration gegenüber. In den drei Jugendeinrichtungen in Erftstadt und im Rahmen der Aufsuchenden Jugendarbeit ist Integrationsarbeit fester Bestandteil der Arbeit. Der Erwerb interkultureller Kompetenz ist Bestandteil der Mitarbeitendenfortbildung. Zudem kooperiert die Jugendberatung Mobilé eng mit der Abteilung Migration und Integration. Beide Abteilungen der Stadt Erftstadt planen und organisieren jährlich eine Vielzahl an gemeinsamen Projekten und Veranstaltungen. 
 
 
6. Jugendberufshilfe
Sie erfolgt zunächst präventiv in Zusammenarbeit mit Schulen, Fachabteilungen, Trägern und Behörden und hat zum Ziel, Jugendliche und junge Heranwachsende unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte zu informieren und bei der Entwicklung einer passenden Berufs- und Lebensperspektive zu begleiten. Das besondere Interesse bei der sozialpädagogischen Beratung und Betreuung im Rahmen der Jugendberufshilfe gilt der individuellen Unterstützung, dem Aufzeigen von Perspektiven und der Motivation. Des Weiteren wird sie tätig im Übergang von der Schule in den Beruf, bei der Suche eines geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatzes mit dem Ziel der Verselbstständigung und Entwicklung einer beruflichen Identität. Sie ist jedoch ebenso für die jungen Menschen zuständig, die bedingt durch schlechte schulische Leistungen und/ oder soziale Benachteiligungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zunächst nicht Fuß fassen können. Hier ist neben der Auswahl geeigneter Maßnahmen sowie der Kooperation mit den entsprechenden Trägern, Ämtern sowie den Kostenträgern auch die Begleitung und Beratung in weiteren Lebens- und multikomplexen Problemlagen häufig erforderlich.
Auch eine enge Kooperation mit der Jugendhilfe im Strafverfahren ist meist sinnvoll, da bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden ein hoher statistischer Zusammenhang zwischen Delinquenz und Arbeits- bzw. Perspektivlosigkeit besteht.
Eine enge Vernetzung der betreffenden Institutionen wird zudem durch die Jugendberufsagentur (JBA), zu der die Jugendberatung Mobilé viermal jährlich einlädt, gesichert. Die Jugendberatung Mobilé bietet zudem in jeder Jugendeinrichtung einmal im Monat ein Beratungsangebot für Jugendliche rund um das Thema Übergang Schule-Beruf an.
 
 
7. Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) des Jugendamtes der Stadt Erftstadt ist seit 2009 bei der Jugendberatung Mobilé angesiedelt. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie und darüber hinaus ist sie für die jungen Menschen freiwillig und kostenfrei. Die Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht. Sie versteht sich als Partnerin und Mittlerin zwischen dem straffällig gewordenen jungen Menschen, dem Jugendgericht und der Jugendhilfe. Als Pflichtaufgabe der Stadt ist die JuHis zuständig für alle in Erftstadt wohnhaften Jugendlichen und Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat zwischen 14 und 21 Jahre alt waren und die ein Strafverfahren erwarten oder bereits eine Anklage zugestellt bekommen haben. Sie berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende und ggf. deren Angehörige während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Auch im Diversionsverfahren – einem Strafverfahren, das nicht vor dem Jugendgericht verhandelt wird – ist sie beteiligt.
Im Jugendstrafrecht steht nicht die Straftat im Vordergrund, sondern der junge Mensch. Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat demnach die Aufgabe, die persönlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Entwicklung sowie die jeweilige Lebenssituation der Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden im Strafverfahren einzubringen. Sie nimmt an möglicherweise stattfindenden Gerichtsverhandlungen teil und unterbreitet dem Gericht pädagogisch und sinnvolle Vorschläge zur Urteilsfindung mit dem Ziel, den weiteren Lebensweg des jungen Menschen erzieherisch und positiv zu unterstützen. Sie vermittelt und überwacht auch gerichtlich angeordnete Weisungen und Auflagen. Darüber hinaus gibt sie Hilfestellung bei der Orientierung im Strafverfahren aber auch z.B. bei Problemen mit Familie, Wohnung, Schule, Ausbildung, Beziehung, Schulden, Sucht und Abhängigkeit. In diesem Zusammenhang arbeitet sie eng mit dem gesamten Team der Jugendberatung Mobilé zusammen.
Die JuHiS führt ausführliche Gespräche mit den jugendlichen und heranwachsenden Straftätern und ggf. auch mit ihren Angehörigen. Hierbei wird auch geklärt, inwieweit die tatverdächtige Person die Verantwortung für seine/ihre Tat zu übernehmen hat.
Viele Jugendliche und Heranwachsende, die bei der JuHiS vorstellig werden sind den Mitarbeitenden von Mobilé häufig schon seit längerer Zeit bekannt. Entweder besuchen sie eine der städtischen Jugendeinrichtungen oder werden im Rahmen der mobilen Jugendarbeit angetroffen. In enger Absprache mit diesen Jugendlichen und Heranwachsenden und unter absoluter Wahrung der zugesicherten Vertraulichkeit berät sich das Team der Jugendberatung Mobilé unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Kenntnisse von der Lebenssituation der Jugendlichen und Heranwachsenden. Da diese Lebenssituation oft von Schwierigkeiten im Übergang Schule und Beruf gekennzeichnet ist, wird in diesen Beratungsprozess die ebenfalls bei Mobilé angesiedelte Jugendberufshilfe mit einbezogen. Gemeinsam werden die personellen und fachlichen Ressourcen genutzt, um den straffällig gewordenen Jugendlichen oder Heranwachsenden eine möglichst ganzheitliche positive Lebensperspektive aufzuzeigen und sie dabei zu unterstützen, den für sie jeweils richtigen Weg ein zuschlagen.
 
 
8. Mobilé als Bestandteil des Frühwarnsystems 
Die Arbeit von Mobilé zeichnet sich dadurch aus, dass sie für die teilnehmende Zielgruppe freiwillig und parteilich ist. Das sich daraus entwickelnde besondere Vertrauensverhältnis zwischen Jugendlichen und Mitarbeitenden und die Nähe zur Lebenswelt des Klientel sind in besonderem Maße geeignet, direkte oder indirekte Hilferufe der Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen und aufzugreifen.
In der weiteren Behandlung dieser Hilferufe geht es in erster Linie um die Unterstützung der Jugendlichen, nicht um eine Weitergabe der oft unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertrauten Informationen.
Schwierige Fälle werden im Team im Rahmen eines fachlichen Austauschs und der Gefährdungsabschätzung besprochen, um das weitere Vorgehen zu koordinieren. Hierbei wird es Fälle geben, die eine Information des ASD notwendig machen, um eine weitere Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen zu verhindern. Dies geschieht notfalls ohne Zustimmung des Hilfesuchenden. Den Jugendlichen wird diese Art des Vorgehens vermittelt und transparent gemacht, damit es zu keinem Vertrauensbruch kommt und Mobilé weiterhin als Beratungsinstanz zur Verfügung steht.
Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten werden zusätzlich Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes angeboten. Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Diese Ziele werden erreicht durch Maßnahmen im Bereich „erzieherischen Kinder- und Jugendschutz“. Im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen Eltern, Pädagogen, Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte und Jugendgruppenleiter:innen informiert und beraten werden. Damit soll auf alle gesellschaftlichen Gruppen, die durch ihr Verhalten und ihre Vorbildfunktion Kinder und Jugendliche beeinflussen, eingewirkt werden. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung, Erprobung und Unterstützung neuer Präventionsmethoden und -programme.
 
 
9. Qualitätsstandards für die Umsetzung der Ziele und Arbeitsaufträge
9.1 Personal
Angesichts der Heterogenität der Adressat:innen der Offenen Jugendarbeit sind auch die Rollen der Fachkräfte sehr vielfältig. Heterogene Teams bieten in der Regel mehr Alternativen und Ideen, da die Mitarbeitenden unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit muss ausreichend personale Ressourcen besitzen, um auch auf nicht planbare und unvorhersehbare Ereignisse pädagogisch adäquat reagieren zu können. Pädagogische Arbeit braucht Zeit zur Vor- und Nachbereitung. Innerhalb der Arbeitszeit müssen Freiräume bleiben, in denen die Fachkräfte offen sind für die Bedürfnisse, Anfragen und selbst entwickelten Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. Die Öffnungszeiten sind an den Bedürfnissen und der aktiven Nachfrage der Jugendlichen zu orientieren. Während der Öffnungszeiten der drei Jugendeinrichtungen in Erftstadt sollen immer mind. zwei betreuende Personen anwesend sein, von denen zumindest eine pädagogische Fachkraft ist, um flexibel auf unterschiedliche Nachfrage reagieren zu können und ansprechbar zu bleiben für individuelle Beratungsanfragen und pädagogische Intervention.
Öffnungszeiten sind die Zeiten, in denen die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig und verlässlich geöffnet haben. Die Jugendeinrichtungen organisieren sich jedoch nicht von selbst. Zu den weiteren Arbeitszeiten gehören die Vor- und Nachbereitungszeit der Angebote mit dem Team, die Teilnahme an Netzwerken, Dienstbesprechungen, Kooperationen mit den Schulen und Organisationsarbeiten (Konzeptentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, etc.). Rund ein Drittel des in einer Jugendeinrichtung eingesetzten Stellenvolumens muss daher für diese Arbeiten berücksichtigt werden und in einem angemessenen Verhältnis zur Erwartung an Öffnungszeiten stehen. Der Schwerpunkt der Öffnungszeit soll zwischen 16:00 und 20:00 Uhr liegen. Des Weiteren muss den Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé auch ein Projekttag pro Woche gewährt werden, an dem die Mitarbeitenden im vormittags Bereich mit den Schulen in Erftstadt kooperieren können. 
Sollten hauptamtliche Mitarbeitende z. B. krankheitsbedingt ihren Dienst nicht antreten können und aus diesem Zusammenhang heraus ein ordnungsgemäßer Einrichtungsbetrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten sein, so ist eine Reduzierung der Öffnungszeiten oder eine außerplanmäßige Schließung kurzfristig möglich.
Da sich die Qualifikation als Fachkraft in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht auf die Ausbildung an der Hochschule beschränkt, ist es für die hauptberuflichen Mitarbeitenden wichtig, sich ständig weiterzubilden. Sie nehmen an regelmäßigen AKs und Fachkräftetreffen teil. Diese Treffen bieten die Möglichkeit zu fachlichem Austausch. Hervorzuheben sind folgende Zusammenkünfte: 
- Fachkräftetreffen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rhein-Erft-Kreis
- AK Drogen- und Suchtprävention
- Runder Tisch Drogen- und Suchtprävention
- AK Jugendschutz
- AK Jugendförderung Rhein-Erft-Kreis
- Jugendberufsagentur
Die notwendigen Arbeiten im haustechnischen Bereich hat der Träger sicherzustellen. Anteilig können für diese Tätigkeiten auch Bundesfreiwilligendienstleistende eingesetzt werden. Im Bereich des Reinigungswesens werden entsprechende Dienstleister seitens der Stadt Erftstadt beauftragt.
 
9.2 Räumliche Voraussetzungen und Ausstattung der Jugendeinrichtungen
Eine gute Erreichbarkeit ist Voraussetzung für die Offene Jugendarbeit. Dies wird gewährleistet durch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Räumlichkeiten sollen eine hohe Selbstgestaltungsmöglichkeit und Variabilität aufweisen und Gelegenheitsstrukturen zur Begegnung von Gleichaltrigen untereinander anbieten. Die Ausstattung der Einrichtungen der Jugendarbeit umfasst Spielmaterialien und –geräte sowie Kreativmaterialien, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind und individuell genutzt werden können.
Je nach Größe der Jugendeinrichtung sollten folgende Räume vorhanden sein:
- ein großer Raum mit Theke für den offenen Betrieb und Veranstaltungen,
- Gruppenraum/Gruppenräume für Projektarbeit, Mädchen- / Jungenarbeit, Besprechungen, Beratung, Planung,
- einsehbare Internetplätze,
- eine voll ausgestattete Küche,
- Toiletten,
- Funktionsräume,
- ein Büro,
- ein oder mehrere Material- bzw. Lagerräume.
Die Räumlichkeiten sollten zudem barrierefrei und übersichtlich sein. 
Im Hinblick auf die Attraktivität der Jugendeinrichtung in den Sommermonaten sind attraktive Außenanlagen, z. B. ein Hinterhof, Sitzmöglichkeiten, Sportgeräte /-materialien oder ein Kleinspielfeld für sportliche Aktivitäten wünschenswert. 
Zur technischen Grundausstattung sollen eine Musikanlage für den offenen Betrieb bzw. den Veranstaltungsraum, ein Büro mit PC für alle dort tätigen Mitarbeitenden mit Drucker, Internetzugang (WLAN), ein Telefon mit Anrufbeantworter sowie mehrere Mediengeräte für die Jugendarbeit gehören. Ein WLAN-Zugang für die Kinder und Jugendlichen soll ebenfalls zugänglich sein. Das Mobiliar sollte funktionsfähig und dem Einsatz angemessen sein.
 
9.3 Überprüfbarkeit 
Die Ausrichtung der Angebote wird vor dem Hintergrund der analysierten Bedarfe regelmäßig überprüft und angepasst. Dazu wird eine Reihe von Methoden angewandt: Selbstreflexion, Selbstevaluation, Auswertung definierter Kennzahlen (etwa Anzahl der Veranstaltungen, Besucher je Projekt), Austausch in regelmäßige Teamsitzungen, kollegialer Austausch mit anderen Mitarbeitenden der Jugendberatung Mobilé und die regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzepts. Des Weiteren dienen regelmäßige Mitarbeitenden-/ und Jahresgespräche mit der Leitung der Abteilung Jugendarbeit /-förderung der weiteren Qualitätsentwicklung.
 
9.4 Rahmenbedingungen
 
Um die bisher erreichte Qualität der Arbeit aufrechterhalten zu können, sind folgende Rahmenbedingungen notwendig:
• Die Personalausstattung der Abteilung Jugendarbeit/-förderung ist mit mindestens 11,5 hauptamtlichen Stellen versehen
• Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Honorarkräfte und vier Personen im Bundesfreiwilligendienst
• Flexible Arbeitszeitregelung (Verantwortlich: Leitung von Mobilé)
• Budgetverantwortung (Verantwortlich: Leitung von Mobilé)
• Finanzierung für Fort- und Weiterbildung sowie Supervision aller Mitarbeitenden der Abteilung Jugendarbeit /-förderung
• Mobilé agiert eigenständig bei der Gestaltung und Ausführung der Arbeit im Rahmen seines Auftrages
• Ziele und Wirkungen der Arbeit von Mobilé bedürfen einer ständigen Prüfung, gegebenenfalls Neuorientierung
 
 
10. Fazit
Die Arbeitsergebnisse der letzten dreißig Jahre zeigen, dass das Konzept, Jugendliche an ihren Treffpunkten aufzusuchen und mit ihnen gemeinsam Freizeitmöglichkeiten in ihren jeweiligen Ortsteilen aufzubauen, funktioniert und nichts von seiner Aktualität verloren hat.
In einigen Stadtteilen können mittlerweile Räumlichkeiten oder Treffpunkte genutzt werden, die vorher den Jugendlichen nicht zugänglich waren. Der dabei für die Stadt entstehende Kostenfaktor liegt oft bei null. Als zu hohe Erwartung hat sich die Hoffnung herausgestellt, diese Räume nach kurzer Zeit den Jugendlichen in Selbstverwaltung überantworten zu können. Durch den offenen Charakter dieser Treffs und die Fluktuation innerhalb der Besuchendengruppen sind die Mobilé-Mitarbeitenden die Konstanten, die die reibungslose Nutzung der Räume im Sinne der Institutionen, die sie zur Verfügung stellen, gewährleisten. Diese Tatsache knüpft nahtlos an die Geschichte der selbstverwalteten Jugendzentren Anfang der 70er Jahre an. Dennoch ist Ziel der Arbeit, die Jugendlichen zu befähigen, eigenverantwortlich Freizeit zu gestalten und überlassene Räume zu nutzen. Dieses Ziel ist als prozesshafter Verlauf immer wieder Inhalt und auch Methode der Arbeit. Damit soll der dominierenden Konsumhaltung in nahezu allen Bereich en entgegengewirkt werden.
Häufig wird Mobilé als jugendpolitisches Allheilmittel betrachtet. Wo immer sich ein Problem mit Jugendlichen auftut, irgendwann landet die Angelegenheit bei Mobilé, verbunden mit der Erwartung, die Mitarbeitenden sollen die betreffenden Jugendlichen im Sinne der Erwachsenen disziplinieren. Die Einlösung dieser Erwartung widerspricht gänzlich dem Auftrag von Mobilé. Das "Team für Jugend" erfüllt keine sozial-polizeilichen Aufgaben; Ziel ist es, gemeinsam mit Jugendlichen und Erwachsenen, Lebensräume für junge Leute zu sichern, in denen nicht ausschließlich den Bedürfnissen der Erwachsenen Rechnung getragen wird. Denn bedauerlicherweise hat die Mobilé-Arbeit auch gezeigt, dass Jugendliche, wo immer sie sich im Stadtgebiet in Gruppen aufhalten, über kurz oder lang vertrieben werden sollen. Anfragen an Mobilé, diesbezüglich im Sinne der Erwachsenen tätig zu werden, kommen häufig; Angebote, die Interessen der Jugendlichen gemeinsam mit Mobilé zu unterstützen, fehlen oft. In einer immer älter werdenden Gesellschaft wird es zukünftig verstärkt Aufgabe von Mobilé sein, die Jugendlichen bei der Suche nach ihrem Lebensraum in dieser Stadt zu unterstützen und sie zu ermutigen, für ihre Interessen einzutreten.