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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)/Jugendgerichtshilfe (JGH) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie. Sie ist freiwillig und kostenlos.

Die Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht. Sie versteht sich als Partnerin und Mittlerin zwischen dem straffällig gewordenen jungen Menschen, dem Jugendgericht und der Jugendhilfe.

Sie ist zuständig für alle Jugendlichen und Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat zwischen 14 und 20 Jahre alt waren und die ein Strafverfahren erwarten oder bereits eine Anklage zugestellt bekommen haben.

Sie berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende und ggf. deren Angehörige während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Auch im Diversionsverfahren – einem Strafverfahren, das nicht vor dem Jugendgericht verhandelt wird – ist sie beteiligt.

Im Jugendstrafrecht steht nicht die Straftat im Vordergrund, sondern der junge Mensch. Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat die Aufgabe, die persönlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Entwicklung sowie die jeweilige Lebenssituation der Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden im Strafverfahren einzubringen.

Sie nimmt an möglicherweise stattfindenden Gerichtsverhandlungen teil und unterbreitet dem Gericht pädagogisch sinnvolle Vorschläge zur Urteilsfindung mit dem Ziel, den weiteren Lebensweg des jungen Menschen erzieherisch und positiv zu unterstützen. Sie vermittelt und überwacht auch gerichtlich angeordnete Weisungen und Auflagen.

Sie gibt Hilfestellung bei der Orientierung im Strafverfahren aber auch z.B. bei Problemen mit Familie, Wohnung, Schule, Ausbildung, Beziehung, Schulden, Sucht und Abhängigkeit.

Darüber hinaus besucht sie auch junge Menschen in U-Haft und Strafhaft.

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Claudia Ludwig
Tel.: 02235-9872134

Petra Strack
Tel.: 02235-952256

 E-Mail: Jugendgerichtshilfe(at)erftstadt.de

 

pdfDatenschutzgrundverordnung für die Jugendhilfe im Strafverfahren109 kB

Jugendberatung Mobilé

Leitung der Einrichtung
Tanja Ecks

Herriger Str. 20
50374 Erftstadt

02235-952255
Telefax: 02235-952257

 team@jugendberatung-mobile.de

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